Ein blaues Rezept ist – sofern der Arzt keine weiteren Angaben auf dem Rezept macht – drei Monate gültig. Dieser Zeitraum wurde in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) festgehalten.
Das blaue Privatrezept ist in erster Linie für Privatversicherte gedacht. Bei Verordnungen dieser Art muss der Patient finanziell zuerst immer in Vorleistung treten und kann sich die entstandenen Kosten dann wieder von seiner privaten Krankenkasse zurückholen. Auch Kassenpatienten können vom Arzt ein blaues Rezept bekommen.
Der blaue Rezeptvordruck ist für das Privatrezept. Darauf verschreibt der Arzt verschreibungspflichtige Arzneimittel, Medikamente und Hilfsmittel, wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden – oder für Privatpatienten.
blau: Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und müssen die Kosten selbst übernehmen. Dieses Rezept kann bis zu drei Monate nach Ausstellung eingelöst werden.
Die vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen gelten unterschiedlich lange. Rot, blau, gelb oder grün: Die vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen in den vier verschiedenen Farbkennzeichnungen haben jeweils eine andere Bedeutung und nur eine begrenzte "Haltbarkeit", die noch dazu ganz unterschiedlich ist.